Spanisch-Deutsch
Deutsch-Spanisch
Französisch-Deutsch
"Eine Urkunden-Übersetzung ist die von einer in einer fremden Sprache (Ausgangssprache) abgefassten Urkunde angefertigte Übersetzung, die im Verkehr der Zielsprache der Übersetzung anstelle der Originalurkunde verwendet werden soll."
(Norber Zänker, "Richtlinien für Urkunden-Übersetzer")

Für eine beglaubigte Übersetzung muss ein ermächtigter Übersetzer die Übersetzung anfertigen und sie mit einer Bescheinigung zur Richtigkeit und Vollständigkeit versehen. Eine beglaubigte Übersetzung wird vom ermächtigten Übersetzer gestempelt und unterschrieben und kann so bei Behörden vorgelegt werden.
Der Übersetzer bescheinigt dabei auch, das Original vorliegen zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, muss er auf der Übersetzung anmerken, dass es sich um die Übersetzung einer Kopie handelt. Ämter und Behörden verlangen jedoch meistens die beglaubigte Übersetzung des Originals.
Bei einer beglaubigten Übersetzung kann der Übersetzer nur aus der Sprache oder in die Sprache übersetzen, für die er ermächtigt ist. Er darf keine Teile des Originals einfach auslassen.
Im Gegensatz zur Übersetzung literarischer Texte, hält sich der Übersetzer von Urkunden stärker an den Ausgangstext und versucht, sofern es möglich ist, ohne den Sinn zu verfälschen, wortwörtlich zu übersetzen.
"Die Übersetzung soll dem Original in Inhalt und Form gleichen" (ebd. Norbert Zänker) Doch auch hier handelt es sich um einen Balanceakt zwischen zu treuer und zu freier Übersetzung.
Ich erstelle beglaubigte Übersetzungen von Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Familienbüchern, Führungszeugnissen, Melde- und Lebensbescheinigungen, Führerscheinen, Abschlusszeugnissen, Notenübersichten, Diplomen, Schulzeugnissen, Teilnahmebescheinigungen, Verträgen u.v.m.
Je nach Umfang, Aufwand und Schwierigkeitsgrad biete ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung zu einem fairen Preis an. Bitte schicken Sie mir für einen Kostenvoranschlag das eingescannte Dokument per E-Mail zu.